Die go.Rheinland GmbH ist bemüht, die Webseite im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu gestalten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für Webseite https://wir.gorheinland.com/

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website ist mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Barrierefreie-Websites-Gesetz – BfWebG) vom 10. April 2019 vollständig vereinbar. Die weitere Umsetzung und Anpassung der Barrierefreiheit nach Maßgabe geltender EU-Rechtsnormen werden im Rahmen der redaktionellen Betreuung geleistet.

Bekannte Einschränkungen

  • Farben, Kontraste: Hierfür wurde eine Kontrastvariante geschaffen, die Sie über den Schalter "Kontrast erhöhen" aktivieren können
  • Zu den Kartenanwendungen werden grundsätzlich alternative Listenansichten angeboten
     

Nicht barrierefreie Inhalte

Barrierefreiheitsfunktionen

Um die Barrierefreiheit der Seite zu verbessern, bieten wir folgende Barrierefreiheitsfunktionen:

  • Kontrast-Umschalter zur manuellen Erhöhung des Kontrast-Verhältnis auf jeder Webseite oben rechts

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 10.10.2022 manuell erstellt und am 20.12.2023 angepasst.

Geprüft wurden die Kriterien der zum Zeitpunkt des Tests aktuellen BITV/WCAG.

Geprüft wurde im Selbsttest durch:
Heimrich & Hannot GmbH

Prüfgegenstand
wir.goRheinland 
https://wir.gorheinland.com/

Untersuchte Seiten:
https://wir.gorheinland.com/*

Prüfzeiträume
01.09.2022 bis 31.10.2022
13.02.2023 bis 28.02.2023
 

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Sie in unserem Angebot auf Barrieren stoßen, Sie Fragen haben oder Anregungen für Verbesserungen der Barrierefreiheit haben, kontaktieren Sie uns bitte. Wir freuen uns über Ihr Feedback, denn uns ist Ihre Zufriedenheit mit unserem Service sehr wichtig.

Gerne geben wir Ihnen Auskunft zu von der Anwendung der Richtlinie ausgenommenen Inhalten.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung von diesbezüglichen Anfragen ist:

go.Rheinland GmbH
Deutzer Allee 4
50679 Köln
Telefon: 0221 / 20 80 8 - 0
Bitte benutzen Sie das Kontaktformular

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 10d BGG NRW wenden. Die Schlichtungsstelle BGG NRW hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG NRW unter ombudsstelle-barrierefreie-it(at)mags.nrw.de.