Ziele und Rahmenvorgaben für das SPNV-Leistungsangebot

Im SPNV-Nahverkehrsplan (NVP) des Zweckverbandes go.Rheinland (ehemals ZV NVR) werden die öffentlichen Verkehrsinteressen des Nahverkehrs werden konkretisiert sowie die Ziele und Rahmenvorgaben für das zukünftige SPNV-Leistungsangebot im Verbandsgebiet festgelegt.

Die Aufstellung eines Nahverkehrsplans ist eine Pflichtaufgabe von go.Rheinland gemäß §8 ÖPNV-Gesetz Nordrhein-Westfalen

In diesem Zusammenhang bilden auch Investitionsmaßnahmen wie die Reaktivierung von Strecken oder der Ausbau von Stationen einen wichtigen Rahmen für die Angebotsgestaltung.

Im SPNV-Nahverkehrsplan (NVP) des Zweckverbandes go.Rheinland (ehemals ZV NVR) werden die öffentlichen Verkehrsinteressen des Nahverkehrs werden konkretisiert sowie die Ziele und Rahmenvorgaben für das zukünftige SPNV-Leistungsangebot im Verbandsgebiet festgelegt.

Die Aufstellung eines Nahverkehrsplans ist eine Pflichtaufgabe von go.Rheinland gemäß §8 ÖPNV-Gesetz Nordrhein-Westfalen

In diesem Zusammenhang bilden auch Investitionsmaßnahmen wie die Reaktivierung von Strecken oder der Ausbau von Stationen einen wichtigen Rahmen für die Angebotsgestaltung.

Der aktuelle Nahverkehrsplan

Der aktuell gültige Nahverkehrsplan des Zweckverbands go.Rheinland (damals Nahverkehr Rheinland) wurde 2016 beschlossen.

Vor Übergang der Aufgabenträgerschaft für den SPNV auf den ZV Nahverkehr Rheinland (NVR) im Jahr 2008 waren die beiden Trägerzweckverbände AVV (Aachener Verkehrsverbund) und VRS (Verkehrsverbund Rhein-Sieg) für die Nahverkehrsplanung verantwortlich.

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Aktuelle Fortschreibung des Nahverkehrsplans

Im Zuge der Umfirmierung des ZV Nahverkehr Rheinland zum ZV go.Rheinland Ende 2022 wird auch der Nahverkehrsplan fortgeschrieben. Der NVP wird eine neue Struktur erhalten und erstmalig einen dreiteiligen Aufbau aufweisen, in dessen Rahmen die klassischen SPNV-Themen mit Inhalten zu den Aktivitäten von go.Rheinland im Bereich Mobilitätsentwicklung und Mobilitätsmanagement verbunden werden.

Der Fortschreibungsprozess wird voraussichtlich Mitte 2024 mit dem Beschluss eines neuen Nahverkehrsplans abgeschlossen.

Die Nahverkehrspläne der Zweckverbände go.Rheinland, Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) und Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) werden weitgehend parallel fortgeschrieben. Die drei NRW-Kooperationsräume stimmen sich daher – über die bisherige bzw. landesweite Zusammenarbeit beim grenzüberschreitenden SPNV-Angebot hinaus – zu weiteren Inhalten und zum Aufbau ab.