Die Verbandsversammlung

Zum Jahreswechsel 2022/23 wurde der Zweckverband Nahverkehr Rheinland in den Zweckverband go.Rheinland umbenannt.

Die Mitglieder der Verbands­versammlung des Zweckverbandes werden durch die Verbands­versammlung des jeweiligen Träger­zweckverbandes entsandt. Die Verbands­versammlung wird von ihrem Vorsitzenden mindestens zweimal im Jahr und vor jeder Gesellschafter­versammlung der Verbund­gesellschaft einberufen.

Die Termine und Tagesordnungen der Sitzungen sowie die öffentlichen Sitzungsunterlagen werden im elektronischen Sitzungsdienst des Zweckverbandes go.Rheinland bereitgestellt.

Der Verbandsvorsteher

Die Verbandsversammlung wählt den Verbands­vorsteher aus dem Kreis der Verbands­vorsteher und stellver­tretenden Verbands­vorsteher der Träger­zweckverbände oder mit Zustimmung ihres Dienst­vorgesetzten aus dem Kreis der allgemeinen Vertreter oder der leitenden Bediensteten der Träger­zweckverbände für die Dauer der Wahlzeit der Vertretungs­körperschaften der Mitglieder der Träger­zweckverbände, jedoch höchstens für die Dauer ihres Amtes. Der Verbands­vorsteher führt die laufenden Geschäfte des Zweckverbandes nach Maßgabe der Gesetze, der Verbands­satzung und der Beschlüsse der Verbands­versammlung. Er vertritt den Zweckverband gerichtlich und außergerichtlich.

Am 20.10.2017 wurde der Landrat des Rheinisch-Bergischen Kreises, Stephan Santelmann, zum Verbands­vorsteher des Zweckverbandes gewählt.

Gemäß § 16 Satz 3 des KorruptionsbG ist der Verbands­vorsteher verpflichtet, Auskunft über

  • den ausgeübten Beruf und Beraterverträge,
  • die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes,
  • die Mitgliedschaft in Organen von verselbst­ständigten Aufgaben­bereichen in öffentlich-rechtlicher oder privat­rechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landes­organisations­gesetzes genannten Behörden und Einrichtungen,
  • die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privat­rechtlicher Unternehmen
  • und die Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien zu geben.

Die entsprechende Übersicht über die Tätigkeiten des Verbands­vorstehers, Herrn Landrat Stephan Santelmann, steht auf der Internetseite des Rheinisch-Bergischen Kreises sowie hier als PDF-Datei zum Downloaden zur Verfügung.

Der Zweckverband go.Rheinland ist nach der EU Verordnung 1370 / 2007 verpflichtet, einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständigkeits­bereich fallenden gemein­wirtschaftlichen Verpflichtungen zu veröffentlichen.